Eventualiter: Es sei ein interdisziplinäres medizinisches Gerichtsgutachten unter Einbezug mindestens der lungenärztlichen und der psychiatrischen Fachrichtungen einzuholen. c) Subeventualiter: Es sei die Beschwerdesache zu neuen medizinischen und beruflich-erwerbsbezogenen Abklärungen an die IV-Stelle Solothurn zurückzuweisen. 3. Es sei eine öffentliche Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK durchzuführen, mit zusätzlicher Partei- und Zeugenbefragung. 4. (…) 5. (…) 6. Es sei dem Beschwerdeführer die integrale unentgeltliche Rechtspflege und –verbeiständung zu bewilligen unter gleichzeitiger Einsetzung des unterzeichneten Rechtsanwaltes als unentgeltlicher Rechtsbeistand.