{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-30", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-163_2017-11-30.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135935&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=29&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6a0da8a64ed84fb6eec40932908b347c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.163"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 30.11.2017 VSBES.2014.163"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 30.11.2017 VSBES.2014.163"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 30.11.2017 VSBES.2014.163"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente und berufliche Massnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:03:06", "Checksum": "fb64a035f499d02618284f30fdec76b4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 30.11.2017 VSBES.2014.163\nRegeste:\nInvalidenrente und berufliche Massnahmen\n\n\nDas Ausmass der COPD erkläre die schwere Anstrengungsdyspnoe (A.S. 103). Dem Beschwerdeführer sei lediglich noch eine körperlich kaum belastende Arbeit in allergen- und raucharmer Umgebung zumutbar, sofern er sich gleichzeitig Sauerstoff verabreichen könne. Ein längerer und / oder körperlich belastender Arbeitsweg sei nicht möglich. Der Verlauf der Arbeitsfähigkeit ab 2010 lasse sich mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht abschliessend beurteilen. Es fehlten lungenfunktionelle Verlaufsmesswerte, um genaue Aussagen über die pulmonal bedingte Arbeitsfähigkeit ab 2010 zu machen. Die im Dezember dieses Jahres durchgeführte Untersuchung zeige im Vergleich zur aktuellen Untersuchung in etwa unveränderte Messwerte, so dass die damalige Arbeitsfähigkeit ungefähr wie heute gewesen sei (A.S. 104).\n3.2.2 Dr. med. L.___, Spezialarzt FMH führt Psychiatrie und Psychotherapie, führt im psychiatrischen Teilgutachten von 21. März 2016 (A.S. 108 ff.) aus, für die Anamnese werde auf die entsprechenden Ausführungen im Hauptgutachten (s. E. II. 3.2.3 hiernach) verwiesen. Der Beschwerdeführer gebe an, bei seiner letzten Stelle hätten ihn die vielen Pikettdienste überfordert; er habe sich nicht mehr richtig erholen können, weswegen er gekündigt habe. Damals, 2010, sei bei ihm auch eine schwere Lungenkrankheit festgestellt worden. Als psychisch krank betrachte er sich selber nicht. Wegen der Überforderung habe er den während fast zehn Jahre sistierten Heroinkonsum wieder aufgenommen. Aktuell stehe er unter Methadonbehandlung, Heroin habe er letztmals im Jahr 2015 genommen.\nZum Psychostatus gibt der Gutachter an, der Beschwerdeführer fahre noch selber Auto, aber eher kleinere Strecken. Er sei in allen vier Richtungen uneingeschränkt orientiert. Auf die Fragen antworte er oft weitschweifig und unpräzis, könne aber immer wieder zur Fragestellung zurückgeholt werden. Es fänden sich keine auffälligen kognitiven Defizite. Insbesondere seien Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Wachheit, Durchhaltevermögen, Sprachverhalten, Intelligenz und Auffassungsgabe nicht relevant eingeschränkt. Der Beschwerdeführer hinterlasse einen eher dynamischen Eindruck (A.S. 115). Für eine bedeutsame depressive Symptomatik fänden sich keine Hinweise. Klinisch untersucht worden seien die folgenden ltems:\n· depressive Verstimmung (leicht)\n· Reduktion von Interesse und Freude (nicht vorhanden)\n· Antriebsstörung (nicht vorhanden)\n· Störung der Vitalgefühle / gesteigerte Ermüdbarkeit (leicht bis mittelgradig, aber eher somatisch bedingt)\n· vermindertes Selbstwertgefühl / lnsuffizienzgefühle (nicht vorhanden)\n· Schuldgefühle / Selbstvorwürfe (nicht vorhanden)\n· Hoffnungslosigkeit (nicht vorhanden)\n· Suizidalität (nicht vorhanden)\n· Konzentrationsstörungen (nicht vorhanden)\n· Denkverlangsamung (nicht vorhanden)\n· Grübeln / eingeengtes Denken (nicht vorhanden)\n· Unruhe (leicht, aber eher somatisch bedingt)\n· Schlafstörungen (leicht)\n· Veränderung von Appetit und / oder Hungergefühl (nicht vorhanden)\n· Reduktion von sexuellem Interesse oder sexueller Aktivität (nicht vorhanden)\n· depressiv bedingte somatische Beschwerden (nicht vorhanden)\n· hypochondrische Symptomatik (leicht, aber auf somatische Beschwerden bezogen)\n· Angst (leicht, aber auf somatische Beschwerden bezogen)\n· Zwangssymptome (nicht vorhanden)\n· depressionsgesteuerte psychotische Symptomatik (nicht vorhanden)\n· sozialer Rückzug (mässig im privaten Bereich, aufgehobene Teilhabe im beruflichen Bereich, beides eher somatisch bedingt)\n· Mangel an Krankheitsgefühl oder Krankheitseinsicht (nicht vorhanden)\n· Beeinträchtigung der Alltagsbewältigung (nicht vorhanden).\nEs seien auch keine Symptome einer Erkrankung aus dem psychotischen Formenkreis ersichtlich, d.h. keine formalen Denkstörungen (z.B. Gedankenabriss oder Neologismen), keine inhaltlichen Denkstörungen (Wahnvorstellungen), keine Sinnestäuschungen (Halluzinationen), keine Störungen im Ich-Erleben (wie Depersonalisation oder Fremdbeeinflussung) und auch keine pathologischen Affekte. Hinweise auf eine generelle Angst- oder Zwangserkrankung oder krankheitsrelevante phobische Störungen ergäben sich ebenfalls keine. Symptome eines ADHS hätten sich eindeutig nicht feststellen lassen (geprüft worden sei u.a. Vergesslichkeit, Unachtsamkeit, Verlust von Sachen wie Schlüssel oder Portemonnaie, hohes Mass an Ungeduld / Unruhe, geringe Ordnungsliebe, schwieriger Umgang mit Geld, häufige Verspätung, Zerstreutheit, schlechtes Zeitgefühl, Aufschub von unliebsamen Aufgaben, Konzentration und Aufmerksamkeit mehrheitlich nur bei interessierenden Aspekten, starke Stimmungsschwankungen, reduzierte Kontrolle über aggressive Impulse). In der Persönlichkeit bestünden zwar gewisse Auffälligkeiten, die aber angesichts der Ausprägung und ihrer Auswirkungen auf die Lebensführung des Versicherten im beurteilbaren Längsschnitt eindeutig nicht das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung erreichten und als Akzentuierung der Persönlichkeit mit passiv-abhängigen, aggressionsgehemmten und unsicheren Anteilen zu werten seien (A.S. 116 f.). Besondere psychodynamisch beeinträchtigende Konfliktbereiche oder psychosoziale Belastungssituationen liessen sich weder aktuell noch retrospektiv eruieren. Neben der Methadonsubstitution nehme der Beschwerdeführer keine illegalen Drogen mehr. Er erhalte Quetiapin in Reserve verschrieben, die er aber sehr selten ausschöpfe. Der Beschwerdeführer stehe in ambulanter psychotherapeutischer Begleitung bei einer Psychologin, mit der er alle 14 Tage bis einmal im Monat spreche (A.S. 117).\nNeben der klinischen Untersuchung seien folgende psychometrischen Testuntersuchungen durchgeführt worden (A.S. 117 f.):"}