Aus den Erwägungen: 2.4 Zu prüfen ist, ob sich das Vorgehen der Beschwerdegegnerin auf Gesetz und Verordnung stützen lässt. Gesetzliche Bestimmungen sind in erster Linie nach ihrem Wortlaut auszulegen. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Auslegungen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente, namentlich des Zwecks, des Sinns und der dem Text zu Grunde liegenden Wertung. Wichtig ist ebenfalls die Bedeutung, welche einer Norm im Kontext zukommt.