Einerseits würden sich die chronischen Schmerzen auf diese Weise kaum verringern lassen. Die fraglichen Schmerzen bewirken jedoch laut Gerichtsgutachten eine Krafteinbusse, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, d.h. bei unveränderten Schmerzen verbessert sich auch die Arbeitsfähigkeit nicht. Andererseits enthält sich der Gutachter einer Prognose zum Erfolg, der vom Eingriff erwartet werden kann, und erwähnt stattdessen das Risiko einer Verschlechterung. Vor diesem Hintergrund kann nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass mit der besagten Operation eine realistische Aussicht auf Steigerung der Arbeitsfähigkeit besteht.