und J.___) zu max. 50 %, wenn der linke Arm unter Ausschluss gewisser Verrichtungen eingesetzt wird. Näher zu prüfen ist, ob die Arbeitsfähigkeit durch eine weitere Behandlung noch verbessert werden kann. Der Gutachter führt dazu aus, dass weiterhin Physiotherapie angezeigt sei, womit jedoch nur die verbleibende Leistungsfähigkeit erhalten werden soll. Zwar schlägt er zudem eine arthroskopische Kapsulotomie vor. Er relativiert deren Aussichten jedoch gleich selber: Einerseits würden sich die chronischen Schmerzen auf diese Weise kaum verringern lassen.