In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2016 (A.S. 235 f.) führt Dr. med. E.___ zum Umfang der Leistungseinbusse aus, vorstellbar wären ein bis zwei Pausen à zehn Minuten pro Stunde in einer Tätigkeit, welche die linke Schulter nur minimal belaste. Theoretisch ergebe dies – bei einer nicht genau bezifferbaren reduzierten Leistungsfähigkeit – ein Arbeitspensum von max. 50 %. Dies könne jedoch je nach Art der Tätigkeit stark variieren. Konkretere Angaben seien nach einer einmaligen Untersuchung ohne EFL nicht zulässig.