Das Beschwerdebild sei in den SUVA-Tabellen zum lntegritätsschaden bei den Funktionsstörungen der oberen Extremitäten nicht abgebildet. Am ehesten decke es sich mit «Schulter versteift in Adduktion», was einem lntegritätsschaden von 30 % entspreche (A.S. 213 f.). Grundsätzlich erachte man die Beurteilung der Dres. C.___, J.___ und P.___ als schlüssig. Es liege nach wie vor eine posttraumatische, therapieresistente adhäsive Kapsulitis mit den oben genannten Einschränkungen vor. Das F.___ -Gutachten sei demgegenüber nur schwer nachvollziehbar. Eine adhäsive Kapsulitis zeige bezüglich der Beweglichkeit keinen fluktuierenden Verlauf.