Aktenanamnestisch scheine eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 % seit dem 28. Januar 2011 nachvollziehbar (A.S. 213). Mit der vorgeschlagenen arthroskopischen Kapsulotomie seien die chronischen Schmerzen kaum zu beeinflussen. Insgesamt seien die Erfolgsaussichten einer solchen Operation als mässig einzustufen. Ein Einfluss auf die Arbeitsunfähigkeit sei erst postoperativ beurteilbar. Zum Erhalt des aktuellen Bewegungsausmasses sei das Weiterführen von Physiotherapie und Heimübungen sinnvoll (A.S. 213). Das Beschwerdebild sei in den SUVA-Tabellen zum lntegritätsschaden bei den Funktionsstörungen der oberen Extremitäten nicht abgebildet.