Bei ausschliesslichem Einsatz des rechten Armes (was freilich in der Praxis fast unmöglich sei) komme eine solche Tätigkeit theoretisch zu 100 % in Frage. Die körperliche Untersuchung während des Gutachtens stelle allerdings eine Momentaufnahme dar und sei deshalb rein medizinisch-theoretisch zu verstehen. Für eine quantitative Beurteilung der Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit empfehle man deshalb eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) in einer geeigneten arbeitsmedizinischen Institution (A.S. 212). Aktenanamnestisch scheine eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 % seit dem 28. Januar 2011 nachvollziehbar (A.S. 213).