Der Status quo ante und quo sine seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht erreicht worden (A.S. 211). Der linke Arm sei deutlich vermindert belastbar, da das chronische Schulter- / Armsyndrom mit ausgeprägter adhäsiver Kapsulitis mit einer erheblichen Bewegungseinschränkung der linken Schulter und einer schmerzbedingten Krafteinbusse einhergehe. Unfallfremde Beschwerden und Diagnosen spielten dabei keine Rolle. In der bisherigen Tätigkeit sei der Beschwerdeführer im aktuellen Zustand zu 100 % arbeitsunfähig. Er könne (belastet wie unbelastet) mit dem linken Arm keine Tätigkeiten über der Horizontalen ausüben und keine Lasten am langen Hebel tragen oder anheben.