Damit bestünden zumindest realistische Aussichten, die mechanische Steifigkeit zu verbessern. Bei dem zusätzlich vorhandenen chronischen Schmerzsyndrom sei die Indikation jedoch zurückhaltend zu stellen, da eine erneute inflammatorische Kapselreaktion ausgelöst und die Situation dadurch potentiell verschlechtert werden könne. Angesichts der limitierten schulmedizinischen Therapieoptionen seien gegebenenfalls komplementärmedizinische Massnahmen in Betracht zu ziehen (A.S. 209). Die Diagnosen und angegebenen Beschwerden seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Folge des Unfallereignisses vom 28. Januar 2011 zu werten. Es lägen keine unfallfremden Beschwerden vor.