Es gebe keine Hinweise für psychosomatische Beschwerden wie unspezifische Schmerzen mit wechselnder Lokalisation (S. 41). Diagnostiziert werden könne allenfalls eine Dysthymia bei vermutlichem Status nach mittelgradiger depressiver Episode nach dem Arbeitsunfall im Januar 2011. Die unspezifische Schmerzsymptomatik sei, soweit somatisch nicht erklärbar, unter die Dysthymie zu subsumieren; eine eigenständige Schmerzstörung lasse sich nicht verifizieren. Aus psychiatrischer Sicht ergebe sich keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (S. 44).