Ein aus den reklamierten psychischen Beeinträchtigungen resultierender gravierender Leidensdruck sei nicht spürbar. Die Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung würden spontan nicht erwähnt, eine entsprechende Diagnose sei bestenfalls spekulativ. Hinzu kämen die Hinweise auf eine doch recht rege Alltagsaktivität, wie etwa die Pflege von Sozialkontakten. Schliesslich könne angesichts der Anhaltspunkte für eine aggravierende Präsentation von somatischen Beschwerden die berichtete psychische Beeinträchtigung nicht linear übernommen werden (S. 30). Ausreichende Hinweise für eine somatoforme Schmerzstörung lägen nicht vor.