Die Diagnose einer depressiven Episode könne daher nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit gestellt werden, allenfalls komme eine Dysthmie in Betracht. Bei einer reaktiven Symptombildung im Sinne einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion seien die diagnostischen Kriterien ebenfalls nur möglicherweise erfüllt. Die antidepressive Medikation sei abgesetzt worden, was für eine stabile Verfassung mit allenfalls leichtgradiger Symptomausprägung spreche. Ein aus den reklamierten psychischen Beeinträchtigungen resultierender gravierender Leidensdruck sei nicht spürbar.