Der linke Arm werde an den Rumpf adduziert gehalten. Das An- und Auskleiden erfolge unter alleinigem Einsatz des rechten Arms (S. 11). Die Sensibilität gebe der Beschwerdeführer im linken ulnaren Unterarm bis zum Dig. V als vermindert an. Es bestehe keine wesentliche Atrophie des linken Armes. Für die anamnestisch reklamierte Schmerzstärke fehle im klinischen Eindruck ein überzeugendes Korrelat (S. 12). Gesamthaft bestünden deutliche Hinweise auf eine erhebliche Aggravation. Internistisch liege keine hinreichend wahrscheinliche Gesundheitsstörung mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit vor (S. 13). Die Expertin Dr. med. M.