es sei anzunehmen, dass hier lebenslang keine Arbeitsfähigkeit mehr erreicht werden könne. Für angepasste Arbeiten bestehe eine Arbeitsfähigkeit von knapp 50 %, unter Ausschluss von Bewegungen auf und über der Horizontalen, repetitiven Bewegungen unter der Horizontalen, Anheben oder Tragen von Lasten mit dem linken Arm sowie einer fixierten Kopfhaltung über längere Zeit (S. 25). 3.1.5 Die Invalidenversicherung holte bei der Begutachtungsstelle K.___ ein polydisziplinäres Gutachten ein. Dieses erging – beruhend auf Untersuchungen vom 11. Februar 2014 – am 13. Mai 2014 (IV-Akten / IV-Nr.