Neben dem Vollbild der eingesteiften Schulter bestünden Nervenstörungen im Sinne eines sensiblen Plexussyndroms. Sämtliche sich manifestierenden Pathologien an der linken Schulter bzw. am linken Arm seien auf das Trauma vom 28. Januar 2011 zurückzuführen (S. 22). Der Zustand sei stationär, wobei weiterhin physikalische Therapie und Analgetika erforderlich seien (S. 24). Der Integritätsschaden liege bei 25 % (S. 25) In der bisherigen Tätigkeit sei der Beschwerdeführer vollständig arbeitsunfähig; es sei anzunehmen, dass hier lebenslang keine Arbeitsfähigkeit mehr erreicht werden könne.