die deutlich eingeschränkte Beweglichkeit der Halswirbelsäule als unauffällig angebe, so sei klarzustellen, dass eine «forcierte Funktions-prüfung» mit Nachhelfen bei der Bewegung nicht zu einer normalen orthopädischen Schulteruntersuchung gehöre (S. 17 f.). Andere Punkte muteten ebenfalls seltsam an, etwa die Übernahme des Arthro-MRI vom 22. März 2011 ohne eigene Beurteilung, die fehlenden Literaturhinweise für die Behauptung, eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sei nach spätestens einem Jahr zu erwarten gewesen, oder der Einbezug unwichtiger Nebensächlichkeiten wie der Kopfform (S. 18 - 21). Vor diesem Hintergrund sei das von Dr. med.