Es sei zu keiner motorischen Plexusparese gekommen. Die noch angegebenen Missempfindungen seien nicht eindeutig zuzuordnen, es handle sich aber weder um eine N. ulnaris-Parese noch um eine radikuläre Störung (S. 29). In der Gesamtbeurteilung formulierten die Experten (einschliesslich Dr. med. I.___, Fachärztin für Innere Medizin FMH) das folgende Belastbarkeitsprofil: Der Beschwerdeführer könne Tätigkeiten ohne vollen Einsatz des linken Schultergelenkes und des linken Armes ausüben. Verrichtungen mit dem linken Arm bzw. der linken Hand seien bis in Brustkorbhöhe möglich. Das Heben, Tragen und Bewegen von Lasten mit dem linken Arm sei bis 10 kg zumutbar.