Der verzögerte Heilverlauf und die subjektiv noch deutlich eingeschränkte Beweglichkeit der linken Schulter seien in Bezug auf die Schulterluxation vom 28. Januar 2011 nicht mehr voll nachvollziehbar. Bei einem regulären Verlauf sollte die Schultergelenkbeweglichkeit spätestens vor Ablauf des ersten Unfalljahres, somit vor dem 28. Januar 2012, weitestgehend wiederhergestellt gewesen sein. Die Expertin Dr. med. H.___, Fachärztin für Neurologie FMH, fand keine bedeutsamen fachspezifischen Auffälligkeiten und stellte keine Diagnosen. Es sei zu keiner motorischen Plexusparese gekommen.