Die Vizepräsidentin des Versicherungsgerichts entspricht diesem Begehren mit Verfügung vom 12. Mai 2015, nachdem die Beschwerdegegnerin dagegen keine Einwände erhoben hat (A.S. 83). Der Beschwerdeführer lässt am 13. Oktober 2015 das Gutachten der Begutachtungsstelle D.___ AG vom 4. August 2015 einreichen und Ziffer 2 seines Beschwerdebegehrens wie folgt präzisieren: