1. 1.1 Der Versicherte A.___, geb. 1969 (fortan: Beschwerdeführer), war bei der B.___ als [...] angestellt und auf Grund dieses Arbeitsverhältnisses bei der SWICA Krankenversicherung AG (fortan: Beschwerdegegnerin) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert (SWICA-Akten / SWICA-Nr. 1). 1.2 Gemäss Bagatellunfall-Meldung UVG vom 1. Februar 2011 (SWICA-Nr. 1) rutschte der Beschwerdeführer am 28. Januar 2011 bei der Arbeit aus. Er stürzte und kugelte sich die linke Schulter aus, als er sich festhalten wollte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte die gesetzlichen Leistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung (SWICA-Nr.