Weiter hätte der Beschwerdeführer auch die Möglichkeit, sich wieder genügend aufzutrainieren, um einer ganztägigen beruflichen Belastung standzuhalten (A.S. 93). Die Diagnose einer Schizophrenie sei oft sehr schwierig zu stellen. In der Psychiatrie müsse man sich weitgehend auf subjektive Angaben abstützen, die mit möglichen fremdanamnestischen Angaben ergänzt und allenfalls in Einklang mit der Klinik gebracht werden müssten. Es sei daher teilweise auch Ermessenssache, inwieweit die Symptome dann gewichtet und interpretiert würden. Wie im Gutachten dargelegt, sei eher nicht davon auszugehen, dass beim Beschwerdeführer eine Schizophrenie vorliege.