Falls der Beschwerdeführer zu beruflichen Massnahmen bereit wäre, empfehle man eine begleitende ambulante Psychotherapie (A.S. 93). Es sei zu erwarten, dass mit Arbeitsmassnahmen die Belastung sukzessiv gesteigert werden könne und der Beschwerdeführer wieder genügend Selbstvertrauen entwickle, um seine Ängste anzugehen und Vertrauen in die eigenen Funktionen zu gewinnen. Mit dieser Herangehensweise lasse sich eine mögliche psychische Dekompensation mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindern. Weiter hätte der Beschwerdeführer auch die Möglichkeit, sich wieder genügend aufzutrainieren, um einer ganztägigen beruflichen Belastung standzuhalten (A.S. 93).