Auf Grund der Angaben sei anzunehmen, dass damals eine volle Arbeitsunfähigkeit attestiert worden sei, auch wenn keine entsprechenden Zeugnisse zur Verfügung stünden. Wenn Dr. med. F.___ im April 2010 von einer Arbeitsfähigkeit von 50 % in einem geschützten Rahmen ausgehe, so würde dies bedeuten, dass in der freien Wirtschaft keine Arbeitsfähigkeit bestanden habe. Dr. med. I.___ nehme im Oktober 2010 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % an, der Suva-Psychiater im Januar 2011 eine Einschränkung von zehn bis 40 %, Dr. med. M.___ im März 2012 eine volle Arbeitsfähigkeit.