Er sei mittlerweile einer Arbeit entwöhnt und reagiere in einer neuen Situation mit Ängsten. Zuerst müsse er an eine Arbeitssituation gewöhnt werden, weswegen ein Arbeitstraining indiziert sei. Es sei anzunehmen, dass der Beschwerdeführer derzeit noch nicht in der Lage sei, die Tätigkeit als Schichtmitarbeiter in der [...] auszuüben, da er wegen seiner Ängste und der Schlafstörungen dem Arbeitsplatz fernbleiben würde. Es bestehe deshalb die Gefahr einer depressiven Dekompensation. Der Beschwerdeführer sei nicht in der Lage, Verantwortung zu übernehmen. Er sollte keine Tätigkeiten unter Zeitdruck durchführen. Die Arbeit müsse vorgegeben sein.