Die Diagnose einer depressiven Störung lasse sich daher nicht bestätigen. Es fänden sich auch keine Hinweise auf phobische Verhaltensweisen oder Panikzustände (A.S. 69). Möglicherweise seien die Ängste in der Vergangenheit stärker im Vordergrund gestanden, hätten sich aber gebessert; im Hintergrund seien sie immer noch vorhanden und erklärten, weshalb der Beschwerdeführer misstrauisch und im zwischenmenschlichen Kontakt vorsichtig sei oder sich beobachtet fühle. Die Kontrolle von Türen und Fenster stelle keinen eigentlichen Kontrollzwang dar, da es nicht um eine als sinnlos empfundene Handlung gehe, die sich wiederhole. Für aussergewöhnliche körperliche Beschwerden gebe es keine Hinweise.