Er habe den Überfall im Dezember 2007 wohl als belastend, möglicherweise traumatisch erlebt. Das Vollbild einer PTBS habe sich allerdings nicht sicher bestätigen lassen, weswegen eine akute Belastungsreaktion angenommen worden sei. In der Folge habe ein prolongierter wechselhafter Verlauf mit affektiven Schwankungen, Ängsten und allgemeiner Verunsicherung persistiert. Der Beschwerdeführer habe sich deshalb subjektiv nicht in der Lage gefühlt, die beruflichen Massnahmen durchzuführen. Die in den Unterlagen angegebene wahnhafte Symptomatik sei schwierig einzuordnen.