Erwähnung, zuvor sei sie trotz psychiatrischer Behandlung nie aufgefallen. Dr. med. I.___ sei in seinen Angaben sehr zurückhaltend. Seine spätere Diagnose einer generalisierten Angststörung sei sonst nirgends aufgenommen worden. Dr. med. F.___ nehme eine PTBS an, relativierte diese Diagnose allerdings bei der Angabe der Beschwerden. Eine wahnhafte Symptomatik habe er nicht festgestellt. Unter neuroleptischer Behandlung sei zwar eine deutliche Besserung eingetreten. Andererseits falle auf, dass Frau K.___ immer nur die Verdachtsdiagnose einer wahnhaften Störung beibehalten und eine sonstige Reaktion auf eine schwere Belastung angenommen habe.