Der Überfall sei sicher geeignet gewesen, Ängste und eine Verunsicherung hervorzurufen, was die angegebene Symptomatik erkläre (A.S. 67). Die Umgebung habe den Beschwerdeführer unterschiedlich wahrgenommen: Teilweise sei er eher zurückgezogen und passiv gewesen und habe nicht die erwartete Leistung erzielt. Andererseits habe er auf dem G.___ seine Arbeit verrichtet, sei dann aber aus unbekannten Gründen ausgefallen oder habe je nach Arbeit vermehrt körperliche Beschwerden angegeben, obwohl vorgängig eine Angstproblematik erwähnt worden sei. Eine wahnhafte Symptomatik finde erstmals bei Frau K.___ Erwähnung, zuvor sei sie trotz psychiatrischer Behandlung nie aufgefallen.