Vor allem abends suche er an verschiedenen Orten seine Freunde und Bekannten auf. Auf Grund der heutigen Befunde und der Angaben des Beschwerdeführers seien keine erheblichen Beeinträchtigungen ersichtlich. Betrachte man den Verlauf, so sei anzunehmen, dass der Überfall im Dezember 2007 zu einer akuten Belastungsreaktion mit innerer Unruhe, Verstimmungen und Ängsten geführt habe, weswegen die Behandlung bei den C.___ aufgenommen worden sei. Eine PTBS sei trotz einiger Symptome nie nachvollziehbar bestätigt worden. Der Überfall sei sicher geeignet gewesen, Ängste und eine Verunsicherung hervorzurufen, was die angegebene Symptomatik erkläre (A.S. 67).