die Diagnosekriterien würden Halluzinationen jeder Sinnesmodalität einschliessen. Im Übrigen gebe der Beschwerdeführer auch akustische Halluzinationen an. Weiter sei es unzulässig, eine vom behandelnden Psychiater wegen einer Schizophrenie verordnete neuroleptische Medikation ohne Begründung nicht zu diskutieren. Die Aussage von Dr. med. M.___, das Leben in verschiedenen Parallelwelten gehöre nicht zu einer Schizophrenie, sei falsch (S. 4 f.). Seine Auffassung zur Fremdanamnese weiche dezidiert von den Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung ab.