Dies widerspreche einer reflektierten Subjektivität. Die wiederholte und die teils inkonstante Schilderung der Beschwerden sei kein Kriterium für die Unrichtigkeit von Aussagen, weil hier der Kontext der jeweiligen Situation unbeachtet bleibe (S. 3). Die Aspekte, welche für die Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers sprächen, diskutiere Dr. med. M.___ nicht. Das lange Zurückhalten der Symptome spreche gegen eine Aggravation oder Simulation. Die Aussage, optische Halluzinationen kämen bei schizophrenen Psychosen so gut wie nie vor, sei falsch; die Diagnosekriterien würden Halluzinationen jeder Sinnesmodalität einschliessen.