In der Ambitendenz eines schizophrenen Menschen zeigten sich Handlungsstränge, die sich ausschlössen und somit umgangssprachlich unglaubwürdig seien. Dr. med. M.___ lasse die für den Beschwerdeführer sprechenden Punkte weitgehend ausser Acht. In seinen eigenen Untersuchungen habe er, Dr. med. J.___, die offenen Fragen in der Anamnese jeweils dokumentiert und beide Seiten der Motivfrage hinter den Handlungen des Beschwerdeführers beleuchtet (S. 2). Dr. med. M.___ verneine wahnhafte Symptome völlig und kennzeichne sie nicht als «unter Vorbehalt». Entgegen seiner Auffassung vertraue man auch im klinischen Setting dem Patienten nicht blind.