Es bestehe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. In der psychiatrischen Befunderhebung seien gewisse Symptome nur durch die Befragung des Exploranden zu erheben. Beim Stimmenhören oder einem Vergiftungswahn sei keine direkte Beobachtung möglich. Wenn Dr. med. M.___ von Glaubwürdigkeit spreche, so sei dies kein medizinischer Begriff. Der Gutachter müsse sowohl die für den Exploranden positiven als auch die negativen Aspekte diskutieren (S. 1). Bei der Schizophrenie sei die beeinträchtigte Willensbildung ein Grundsymptom. In der Ambitendenz eines schizophrenen Menschen zeigten sich Handlungsstränge, die sich ausschlössen und somit umgangssprachlich unglaubwürdig seien.