J.___ sei nicht nachvolIziehbar. Die paranoide Schizophrenie wäre eine akute Erkrankung, die eine sehr gute Behandlungsmöglichkeit hätte (zumal angeblich unter der Medikation eine Besserung eingetreten sei), so dass eine teilweise oder weitgehende Remission zu erwarten wäre. Das Gutachten von Dr. med. J.___ werfe Fragen über Fragen auf. Eine differentialdiagnostische Betrachtung der vorgegebenen Symptomatik sei nicht erwogen worden.