Es sei fraglich, ob es sich bei den Schilderungen des Beschwerdeführers um eine psychotische Ambivalenz oder «verschiedene Wirklichkeiten» handle. Die einzelnen ltems muteten nicht wie in sich schlüssige Angaben eines schizophrenen psychotischen Menschen an, sondern immer wie gezielte Angaben, um sich krank darzustellen. Der Feststellung von Dr. med. J.___, bei Schizophrenen seien Parallelwelten typisch, könne nicht zugestimmt werden. Verschiedene Welten, in denen sich die Betroffenen bewegten – einerseits unbeeinträchtigt innerhalb einer gewissen familiären Konstellation, andererseits beeinträchtigt im Gespräch mit dem untersuchenden Arzt –, kämen so nicht vor.