Auch die Medikation mit Zyprexa sei nicht geeignet, eine psychopathologische Störung zu objektivieren. Es handle sich um die Verordnung des Medikaments, nicht die nachgewiesene Einnahme. Selbst wenn ein Wirkstoffspiegel angegeben werde, sei immer zu hinterfragen, ob dieser angekündigt abgenommen worden sei (S. 8). Die seitenlange Gesamteinschätzung im Gutachten vom 22. März 2012 werde von Dr. med. J.___ weder zitiert noch diskutiert oder kritisch zurückgewiesen. Der Umstand, dass die Angaben des Beschwerdeführers weitgehend kongruent seien, spreche allenfalls für dessen Intelligenz (S. 9).