Aus Schreckhaftigkeit, fehlendem Vertrauen in andere Menschen und sozialen Rückzug leite sich keine spezifische Symptomatik ab, weder für Verfolgungswahn noch für eine spezifische Angstsymptomatik, eine Soziophobie, eine Paniksymptomatik oder eine generalisierte Angst. Zudem gehörten derartige Angaben nicht in den Befund; dort müsste vielmehr die Feststellung gemacht werden, dass sich eine Verhaltensauffälligkeit im Gesamtbild unzweifelhaft bestätigen lasse. Bei einem Verfolgungswahn sei es die ärztliche Kunst, ein solches Wahngebäude zu erfragen und in den Angaben des betroffenen Menschen eine Ablösung von der Realität zu erkennen (S. 7).