In versicherungspsychiatrischen Untersuchungen höre man immer wieder, der betroffene Versicherte könnte nur bei Licht einschlafen, weil er Angst habe vor Verfolgung oder vor der Zukunft. Es handle sich dabei nicht um ein spezifisches Symptom einer eigenständigen psychiatrischen Erkrankung, sondern der Explorand mache Angaben, von denen er denke, dass sie einen krankheitswertigen Zustand belegen könnten. Aus Schreckhaftigkeit, fehlendem Vertrauen in andere Menschen und sozialen Rückzug leite sich keine spezifische Symptomatik ab, weder für Verfolgungswahn noch für eine spezifische Angstsymptomatik, eine Soziophobie, eine Paniksymptomatik oder eine generalisierte Angst.