Was die Symptome einer Schizophrenie angehe, so könne man sich nicht auf die anamnestischen Angaben über Schlafstörungen berufen. Abgesehen von intentionalen Faktoren bestehe in schlafmedizinischen Untersuchungen eine teils ausgesprochen Diskrepanz zwischen der subjektiven Wahrnehmung von Veränderungen des Schlafmusters und der polysomnografischen Aufzeichnung (S. 6). In versicherungspsychiatrischen Untersuchungen höre man immer wieder, der betroffene Versicherte könnte nur bei Licht einschlafen, weil er Angst habe vor Verfolgung oder vor der Zukunft.