Dies sei mitverantwortlich für die häufig späte Diagnose, weil die Betroffenen zu Beginn oft nicht über ihre Symptome sprächen (S. 19). 3.1.6 Dr. med. M.___ äusserte sich am 12. Juni 2013 im Wesentlichen wie folgt (IV-Nr. 94): Dr. med. J.___ vermenge die Angaben der Exploration und die Beschreibung des psychopathologischen Befundes. Es sei ein grundlegendes Kriterium einer unabhängigen und neutralen Begutachtung, die angegebenen Beschwerden und die anamnestischen Angaben zu hinterfragen und kritisch zu interpretieren.