Es gebe sowohl einen Aspekt der Normalität als auch einen der paranoiden Wirklichkeit; der Beschwerdeführer könne diese zwei Wirklichkeiten nicht auseinanderhalten und erlebe sie in schwankender Intensität. Anamnestisch berichte er, die Medikation habe zu einer leichten Entdynamisierung der Symptomatik geführt. Es komme zu optischen Halluzinationen: Während der Untersuchung blicke der Beschwerdeführer nach links zu einer vermuteten Person, getriggert durch einen akustischen Eindruck. Es werde von akustischen Halluzinationen berichtet. Im Rahmen der Angst würden starke Brustschmerzen auftreten (S. 12). Es bestünden Ich-Störungen.