Die Psychologin K.___ hielt im Bericht vom 23. Dezember 2012 (IV-Nr. 88 S. 3 f.) fest, der Verdacht auf eine schizophrene Entwicklung nach traumatischem Ereignis habe sich bestätigt. Der Beschwerdeführer könne sich von Wahninhalten besser distanzieren, insgesamt bestehe aber bei akuten Belastungen und Stresssituationen eine hohe psychische Labilität. Es sei ein Beschäftigungsversuch im geschützten Rahmen indiziert. Dr. med. J.___ hielt in seiner Stellungnahme zum Gutachten vom 24. Oktober 2012 (IV-Nr. 92) fest, die Angaben der Exploration seien nicht stringent mit dem psychopathologischen Befund und der diagnostischen Beurteilung.