Dem Verhalten des Beschwerdeführers sei bewusster Ausdruckscharakter beizumessen. Die verfolgungswahnhaften Anteile gingen nicht nur über die Diagnose einer PTBS hinaus, sondern beträfen eine gänzlich andere Krankheitsentität. Im jahrelangen Verlauf sei nie eine klare krankheitswertige Symptomatik aufgezeigt worden (S. 39). Auch im Bericht der Psychologin K.___ vom 5. Juli 2011 sei keine eigenständige Erkrankung zu erkennen.