Aus der aktuellen Untersuchung und der Zusammenschau sämtlicher Arztberichte ergebe sich, dass der Beschwerdeführer nicht an einer wahnhaften Störung und einer schizophreniformen Psychose leide (S. 38 f.). Vielmehr habe er die fraglichen Angaben gemacht, um sich selbst als krank darzustellen in der Annahme, es handle sich um typische Symptome einer PTBS nach einem Überfall. Die Psychologin sei von den subjektiven Angaben ausgegangen, ohne andere differentialdiagnostische Überlegungen anzustellen. Dem Verhalten des Beschwerdeführers sei bewusster Ausdruckscharakter beizumessen.