Es handle sich vielmehr um einen nicht krankheitswertigen intrapsychischen Konflikt, wenn der Beschwerdeführer sich frage, wie wohl sein Leben verlaufen wäre, wenn er in der türkischen Heimat geblieben und eine andere Frau geheiratet hätte. Vor diesem Hintergrund sei nachvollziehbar, dass bei schwierigem Arbeitsmarkt und schwierigen Arbeitsverhältnissen motivationale und damit krankheitsfremde Faktoren einen deutlichen Einfluss darauf hätten, warum der Beschwerdeführer keine Arbeitstätigkeit mehr aufgenommen habe. Die von Dr. med. J.___ diagnostizierte leichte depressive und diskrete psychoreaktive Symptomatik rechtfertige keine andauernde Arbeitsunfähigkeit.