Der Bericht von Dr. med. J.___ vom 30. November 2010 zeige, dass der Beschwerdeführer offensichtlich ganz normale Aktivitäten des täglichen Lebens ausübe, z.B. Freude an der Betreuung der beiden Töchter habe, intrafamiliär funktioniere und sich weiterhin zum Spielen treffe. Bei derartigen Aktivitäten wäre auch eine Arbeitstätigkeit zumutbar.