Im Bericht vom 27. Oktober 2010 mache Dr. med. I.___ ebenfalls keine Angaben zu einer Symptomatik, die eine Minderung der medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit ausweisen würde. Die Diagnose einer generalisierten Angststörung (ohne Kodierung gemäss ICD-10) sei aus dem Bericht heraus nicht nachvollziehbar. Der Hinweis auf die Komorbidität mit Depression und Panikattacken sei eher deskriptiv. Panikattacken gemäss den ICD-10-Kriterien seien nicht ausgewiesen (S. 35). Der Bericht von Dr. med.