Der objektive Nachweis, dass mehr als sechs Monate nach dem Ereignis eine typische Symptomatik oder überhaupt eine krankheitswertige psychische Symptomatik bestanden habe, werde nicht erbracht (S. 30). Beim Bericht von Dr. med. F.___ vom 28. April 2010 sei versicherungspsychiatrisch nicht nachvollziehbar, ob die gedrückte Stimmungslage wirklich durchgehend über Wochen oder Monate als Ausdruck eines depressiven Syndroms bestanden habe und ob ein deutliches Vermeidungsverhalten wirklich objektivierbar gewesen sei. Es handle sich lediglich um die Angaben des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau, ohne dass objektiv Hinweise vorlägen. Andere typische Symptome würden nicht benannt.